SEL Chemie und gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsprüfungen.SEL Chemie b.v. behält die (Markt-)Entwicklungen immer genau im Auge, um Problemen im Bereich von Umwelt, Sicherheit und gesetzlichen Vorschriften frühzeitig vorgreifen zu können. Unsere Produkte werden fortlaufend kritisch kontrolliert und an die Anforderungen unserer Zeit angepasst. Beispielsweise haben wir hochwertige technologische Kenntnisse in die Verbesserung von Farmlight-Lampenöl® investiert.
EU- GHS / CLPWegen der Entscheidung der EU Kommission vom 28-05-2009 bezüglich einer Neufassung der Anlage 1 der Richtlinie 76/769/EG in Sachen Beschränkungen des Inverkehrbringens und Gebrauch von Lampenöl, Fackelöl und flüssigem Grillanzünder, müssen nachfolgende Änderungen durchgeführt werden: Per 1. Dezember 2010 gelten für die Produkte Lampenöl klar, Fackelöl und Grillanzünder, wenn verkauft an private Verbraucher, nachfolgende Verpackungsanforderungen; Etikette Lampenöl klar: Etikette Fackelöl: Etikette Grillanzündflüssigkeit: Verpackungen die abweichen von den obengenannten Anforderungen dürfen per 1-12-2010 nicht mehr an die privaten Verbraucher verkauft werden. Für weitere Informationen sehen Sie bitte: Auf dieser Website sind auch alle Sprachen der EU-Mitgliedstaten vorhanden. EU- GHS / CLPIn Folge der neuen Reach Verordnung 1907/2006 und die damit zusammenhängende EU-GHS/CLP Verordnung 1272/2008 müssen wichtige änderungen für die Einteilung, Etikettierung und Verpackung durchgeführt werden; Für die Produktion ist die neue Verordnung für Stoffe zwingend ab den 1. Dezember 2010;
Es gibt eine Übergangsfrist für den Abverkauf von Waren, die noch mit der alten Etikettierung ausgestattet sind:
DIE ALTEN ETIKETTEN KÖNNEN BIS ZUM 1. DEZEMBER 2010 GEÄNDERT WERDEN. WARE MIT ALTER ETIKETTIERUNG DARF BIS ZUM 1. DEZEMBER 2012 ABVERKAUFT WERDEN, D.H. DARF IN DEN GESCHÄFTEN, BZW. IN DEN LAGERN STEHEN. NACH DIESEM DATUM NICHT MEHR! Sobald Sel Chemie B.V. von Ihren Lieferanten Klarheit bekommen hat über die Kennzeichnung und Einstufung der chemischen Stoffe, wird sie Sie umgehend informieren. Die neue Verordnung für Gemische ist zwingend ab den 1. Juni 2015 und auch hier gibt es eine Übergangsfrist für den Abverkauf der alten Verpackung.
Für mehr Info über die EU-GHS/CLP Verordnung: SenterNovem - GHS
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